Vorvertragliche Informationspflichten

ANHANG I – Teil B

Standardinformationsblatt für Pauschalreiseverträge in anderen Fällen als dem von Teil A erfassten

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Herz-Berg Eventreisebüro trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Das Herz-Berg Eventreisebüro hat eine unbeschränkte Insolvenzabsicherung bei der HDI Global SE (Pol.nr.: PRV-1810393) abgeschlossen. Die Reisenden können den Abwickler TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH kontaktieren, wenn Ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz vom Herz-Berg Eventreisebüro verweigert werden. Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer Insolvenz nachweislich schriftlich oder per Telefax beim Abwickler vorzunehmen.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • ­Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

Die Richtlinie (EU) 2015/2302 wurde in Österreich durch das Pauschalreisegesetz umgesetzt, welches unter www.justiz.gv.at/pauschalreisegesetz zu finden ist.

ANHANG II – Teil C

Standardinformationsblatt für verbundene Reiseleistungen im Sinne des Artikels 3 Nummer 5 Buchstabe a der Pauschalreiserichtlinie (§ 2 Abs. 5 Z 1 lit. a PRG), wenn die Verträge in gleichzeitiger physischer Anwesenheit des Unternehmers (der nicht ein Beförderer ist, der ein Ticket für eine Hin- und Rückbeförderung verkauft) und des Reisenden abgeschlossen werden

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über das Herz-Berg Eventreisebüro im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltenden Rechte NICHT in Anspruch nehmen.

Daher ist das Herz-Berg Eventreisebüro nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der einzelnen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen bei demselben Besuch des Herz-Berg Eventreisebüro oder bei demselben Kontakt mit diesem werden diese Reiseleistungen jedoch Teil verbundener Reiseleistungen. In diesem Fall verfügt das Herz-Berg Eventreisebüro über die nach dem EU-Recht vorgeschriebene Absicherung für die Erstattung Ihrer Zahlungen an den jeweilig vertraglich gebundenen Dienstleiter, die aufgrund der Insolvenz des Herz-Berg Eventreisebüro nicht erbracht wurden. Beachten Sie bitte, dass dies im Fall einer Insolvenz des betreffenden Leistungserbringers keine Erstattung bewirkt.

Das Herz-Berg Eventreisebüro hat eine unbeschränkte Insolvenzabsicherung bei der HDI Global SE (Pol.nr.: PRV-1810393) abgeschlossen. Die Reisenden können den Abwickler TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH kontaktieren, wenn Ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz vom Herz-Berg Eventreisebüro verweigert werden. Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer Insolvenz nachweislich schriftlich oder per Telefax beim Abwickler vorzunehmen.

Abwickler:
TVA-TourismusversicherungsagenturGmbH
Baumannstr. 9/8, 1030 Wien
24h-Notfallnummer: Tel. +43 1 361 9077 44
Fax. +43 1 361 9077 25
E-Mail: kundengeldabsicherung.at@hdi.global

Hinweis: Diese Insolvenzabsicherung gilt nicht für Verträge mit anderen Parteien als des Herz-Berg Eventreisebüro, die trotz der Insolvenz des Herz-Berg Eventreisebüro erfüllt werden können.

Die Richtlinie (EU) 2015/2302 wurde in Österreich durch das Pauschalreisegesetz umgesetzt, welches unter www.justiz.gv.at/pauschalreisegesetz zu finden ist.

Standardinformationsblatt für den Fall, dass der Unternehmer, verbundene Reiseleistungen im Sinne des Artikels 3 Nummer 5 Buchstabe b der Pauschalreiserichtlinie (§ 2 Abs. 5 Z 1 lit. b PRG) vermittelt, nicht ein Beförderer ist, der ein Ticket für eine Hin- und Rückbeförderung verkauft

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über das Herz-Berg Eventreisebüro können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltenden Rechte NICHT in Anspruch nehmen.

Daher ist das Herz-Berg Eventreisebüro nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.

Bei der Buchung zusätzlicher Reiseleistungen über das Herz-Berg Eventreisebüro innerhalb von 24 Stunden nach Bestätigung der Buchung durch das Herz-Berg Eventreisebüro werden diese Reiseleistungen jedoch Teil verbundener Reiseleistungen. In diesem Fall verfügt das Herz-Berg Eventreisebüro über die nach dem EU-Recht vorgeschriebene Absicherung für die Erstattung Ihrer Zahlungen an den jeweilig vertraglich gebundenen Dienstleiter, die aufgrund der Insolvenz des Herz-Berg Eventreisebüro nicht erbracht wurden. Beachten Sie bitte, dass dies im Fall einer Insolvenz des betreffenden Leistungserbringers keine Erstattung bewirkt.

Das Herz-Berg Eventreisebüro hat eine unbeschränkte Insolvenzabsicherung bei der HDI Global SE (Pol.nr.: PRV-1810393) abgeschlossen. Die Reisenden können den Abwickler TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH kontaktieren, wenn Ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz vom Herz-Berg Eventreisebüro verweigert werden. Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer Insolvenz nachweislich schriftlich oder per Telefax beim Abwickler vorzunehmen.

Abwickler:
TVA-TourismusversicherungsagenturGmbH
Baumannstr. 9/8, 1030 Wien
24h-Notfallnummer: Tel. +43 1 361 9077 44
Fax. +43 1 361 9077 25
E-Mail: kundengeldabsicherung.at@hdi.global

Hinweis: Diese Insolvenzabsicherung gilt nicht für Verträge mit anderen Parteien als dem Herz-Berg Eventreisebüro, die trotz der Insolvenz des Herz-Berg Eventreisebüro erfüllt werden können.

Die Richtlinie (EU) 2015/2302 wurde in Österreich durch das Pauschalreisegesetz umgesetzt, welches unter www.justiz.gv.at/pauschalreisegesetz zu finden ist.